|
| |
Aus der Webseite:
Genealogie des Mittelalters

Wir haben nur den Teil, in dem Regino erwähnt wurde, aufgenommen. mehr zu
Poppo den II, Markgraf der sorbischen Mark finden Sie unter:
http://www.genealogie-mittelalter.de/babenberger_aeltere/poppo_2_markgraf_der_sorbischen_mark_906.html
Friese Alfred: Seite 108,114-117
***********
"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen
Adels"
Während Heinrichs
Söhne vom Waldsassengau über Spessart und Volkfeld bis in den bayerischen
Nordgau Grafenrechte wahrnahmen, aber auch in der Buchonia amtieren, ist für Poppo
II. Thüringen und das Grabfeld der entscheidende Herrschaftsraum. Um
ihn zu behaupten, beteiligte er sich offenbar nicht an der 'Babenberger
Fehde'.
Poppo II. (876/80-906) hat
in Mainfranken und Thüringen erst eine entscheidende politische Rolle gespielt,
als seinem älteren Bruder Heinrich
größere Aufgaben im Reichsdienst zugewachsen waren. Die Fuldaer Annalen führen
ihn im Jahre 880 als Sieger über die Sorben in die Geschichte ein. In den
folgenden Jahren hatte er sich aber offenbar der Eifersucht anderer ostfränkischer
Großer zu erwehren und musste in den jetzt ausbrechenden Kämpfen um das thüringische
Amtsherzogtum, die Markgrafschaft gegen die Sorben, von seinem Widersacher Egino
(aus dem Hause der ostfränkischen BURCHARDE) manche Niederlage einstecken, ehe
dieser, seit 885 mit Grafenrechten im Badnachgau ausgestattet, Ruhe hielt.
Zwischen 884 und 891 erscheint Poppos
Stellung völlig unangefochten. Regino von Prüm berichtet sogar, dass im Jahre
889, nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz, dessen Nachfolger Sunzo
(ein Sachse?)... Boppone Thuringorum duce et Arnulfo rege annuente eingesetzt
worden sei. An der 2 Jahre später stattfindenden Neuwahl des Fuldaer Abtes
Huoggi nahm er zusammen mit dem comes Deotpold/Theotbald als legatus regis teil,
während die Spessartabtei Neustadt nach dem Tode des 'MATTONEN' Gozbald (955)
offenbar durch Vogt und Abt ganz in die Hand seiner Familie gekommen war und
dadurch einen sicheren Stützpunkt für die Herrschaft im Waldsassengau
darstellte. ARNULF nennt den POPPONEN,
dessen Amtssprengel Ludwig III. der Jüngere
und KARL III. 878 beziehungsweise 884 als
ducatus bezeichnet hatten, marchio noster. Der Einfluss des KAROLINGERS
musste bei dem jetzt kaum mehr verhüllten Machtstreben seines Amtsherzogs,
dessen Vetter Odo 888 die westfränkische Königswürde
erreicht hatte, um so geringer werden, je länger er dessen klar zutage
tretendes Bündnis mit Otto dem Erlauchten tolerierte. Bei dem Versuch, diese
vom Harz über Ostfalen und Thüringen bis zum Main und darüber hinaus
reichende Koalition zu trennen, fand ARNULF
die Unterstützung seiner konradinischen Schwäger, die ihm wohl schon bei
seiner Erhebung gegen KARL III. im Jahre 887
tatkräftig zur Seite gestanden hatten. Poppo
selbst aber lieferte den Vorwand, unter dem der König einen Infidelitätsprozess
gegen ihn führen konnte. Neben den Klagen einiger Burgbezirke an der
Sorbengrenze, die wir nicht näher kennen, ging es dabei vor allem um den
gescheiterten Feldzug des Würzburger Bischofs Arn gegen die Slawen, denn dieser
auf Geheiß Poppos im Sommer 892 unternommen
hatte und in dem er gefallen war. Noch im selben Jahr enthob ARNULF
den zu mächtig Gewordenen seines Amtes und setzte Konrad den Älteren, den
Grafen im Engers- und Hessengau, ein; gleichzeitig erhielt dessen Bruder Rudolf
den freigewordenen Würzburger Bischofsstuhl, während 2 andere Brüder, Gebhard
und Eberhard, Rhein-, Lahngau und Wetterau sichern konnten. Trotzdem ist diese
erste Machtprobe mit den POPPONEN
offenbar nicht zugunsten des KAROLINGERS
ausgelaufen. Regino von Prüm berichtet zum Jahre 892: Boppo
dux Thuringorum, quem pauco tempore tenuit et sua sponte reddidit.
Im Bündnis mit Otto hat Poppo
zunächst seine Stellung behauptet, so dass Konrad sogar gezwungen war, auch die
ihm von ARNULF verliehenen Ausstattungsgüter
seines neuen Amtes in Thüringen mit Fuldaischem Besitz in Hessen zu
vertauschen. Der König selbst gab, 'voll Reue über das begangene Unrecht' die
seinem Getreuen abgesprochenen Liegenschaften in Berg-Grafen-Rheinfeld (bei
Schweinfurt), Poppenlauer (bei Münnerstadt), Chiolvesheim, Rodach (bei Coburg),
Königshofen im Grabfeld, Wechmar, Saalfeld und Apfelstädt (in Thüringen) et
cetera omnia zu freiem Erbbesitz zurück. Erst 903, bei der Verurteilung seiner
babenbergischen Neffen
Heinrich
und Adalhard,
an deren Kämpfen Poppo II. offensichtlich
nicht beteiligt war, finden wir seinen Nachfolger Burchard, einen Sohn oder
Neffen jenes Grafen Burchard, der schon Poppo
I. auf Geheiß Ludwigs des Deutschen abgelöst
hatte, als marchio Thuringorum, später als dux. Poppo
II. hat um 900 noch zwei Schenkungen aus seinem reichen Allod um den
Ansitz Langware (südlich Meiningen) vollzogen und wird danach nur mehr in zwei
Urkunden Ludwigs des Kindes genannt, im
Jahre 903 als Graf im bayerischen Nordgau (gemeinsam mit Liutpold von
Bayern), 906 als Graf im Volkfeld. Er hat also in beiden Gauen die
Rechtsnachfolge seiner getöteten Neffen angetreten, während seine eigenen Söhne,
Adalbert
und Poppo
III.,
schon seit 887/89 (- 945) im Grabfeld und Tullifeld amtieren.
|