Neu Regino, der Abt Prüm links

Sorbische Mark

 

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Aus der Webseite:

Genealogie des Mittelalters

Wir haben nur den Teil, in dem Regino erwähnt wurde, aufgenommen. mehr zu Poppo den II, Markgraf der sorbischen Mark finden Sie unter:

http://www.genealogie-mittelalter.de/babenberger_aeltere/poppo_2_markgraf_der_sorbischen_mark_906.html 

 

Friese Alfred: Seite 108,114-117
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

Während Heinrichs Söhne vom Waldsassengau über Spessart und Volkfeld bis in den bayerischen Nordgau Grafenrechte wahrnahmen, aber auch in der Buchonia amtieren, ist für Poppo II. Thüringen und das Grabfeld der entscheidende Herrschaftsraum. Um ihn zu behaupten, beteiligte er sich offenbar nicht an der 'Babenberger Fehde'.
Poppo II. (876/80-906) hat in Mainfranken und Thüringen erst eine entscheidende politische Rolle gespielt, als seinem älteren Bruder Heinrich größere Aufgaben im Reichsdienst zugewachsen waren. Die Fuldaer Annalen führen ihn im Jahre 880 als Sieger über die Sorben in die Geschichte ein. In den folgenden Jahren hatte er sich aber offenbar der Eifersucht anderer ostfränkischer Großer zu erwehren und musste in den jetzt ausbrechenden Kämpfen um das thüringische Amtsherzogtum, die Markgrafschaft gegen die Sorben, von seinem Widersacher Egino (aus dem Hause der ostfränkischen BURCHARDE) manche Niederlage einstecken, ehe dieser, seit 885 mit Grafenrechten im Badnachgau ausgestattet, Ruhe hielt. Zwischen 884 und 891 erscheint Poppos Stellung völlig unangefochten. Regino von Prüm berichtet sogar, dass im Jahre 889, nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz, dessen Nachfolger Sunzo (ein Sachse?)... Boppone Thuringorum duce et Arnulfo rege annuente eingesetzt worden sei. An der 2 Jahre später stattfindenden Neuwahl des Fuldaer Abtes Huoggi nahm er zusammen mit dem comes Deotpold/Theotbald als legatus regis teil, während die Spessartabtei Neustadt nach dem Tode des 'MATTONEN' Gozbald (955) offenbar durch Vogt und Abt ganz in die Hand seiner Familie gekommen war und dadurch einen sicheren Stützpunkt für die Herrschaft im Waldsassengau darstellte. ARNULF nennt den POPPONEN, dessen Amtssprengel Ludwig III. der Jüngere und KARL III. 878 beziehungsweise 884 als ducatus bezeichnet hatten, marchio noster. Der Einfluss des KAROLINGERS musste bei dem jetzt kaum mehr verhüllten Machtstreben seines Amtsherzogs, dessen Vetter Odo 888 die westfränkische Königswürde erreicht hatte, um so geringer werden, je länger er dessen klar zutage tretendes Bündnis mit Otto dem Erlauchten tolerierte. Bei dem Versuch, diese vom Harz über Ostfalen und Thüringen bis zum Main und darüber hinaus reichende Koalition zu trennen, fand ARNULF die Unterstützung seiner konradinischen Schwäger, die ihm wohl schon bei seiner Erhebung gegen KARL III. im Jahre 887 tatkräftig zur Seite gestanden hatten. Poppo selbst aber lieferte den Vorwand, unter dem der König einen Infidelitätsprozess gegen ihn führen konnte. Neben den Klagen einiger Burgbezirke an der Sorbengrenze, die wir nicht näher kennen, ging es dabei vor allem um den gescheiterten Feldzug des Würzburger Bischofs Arn gegen die Slawen, denn dieser auf Geheiß Poppos im Sommer 892 unternommen hatte und in dem er gefallen war. Noch im selben Jahr enthob ARNULF den zu mächtig Gewordenen seines Amtes und setzte Konrad den Älteren, den Grafen im Engers- und Hessengau, ein; gleichzeitig erhielt dessen Bruder Rudolf den freigewordenen Würzburger Bischofsstuhl, während 2 andere Brüder, Gebhard und Eberhard, Rhein-, Lahngau und Wetterau sichern konnten. Trotzdem ist diese erste Machtprobe mit den POPPONEN offenbar nicht zugunsten des KAROLINGERS ausgelaufen. Regino von Prüm berichtet zum Jahre 892: Boppo dux Thuringorum, quem pauco tempore tenuit et sua sponte reddidit.
Im Bündnis mit Otto hat Poppo zunächst seine Stellung behauptet, so dass Konrad sogar gezwungen war, auch die ihm von ARNULF verliehenen Ausstattungsgüter seines neuen Amtes in Thüringen mit Fuldaischem Besitz in Hessen zu vertauschen. Der König selbst gab, 'voll Reue über das begangene Unrecht' die seinem Getreuen abgesprochenen Liegenschaften in Berg-Grafen-Rheinfeld (bei Schweinfurt), Poppenlauer (bei Münnerstadt), Chiolvesheim, Rodach (bei Coburg), Königshofen im Grabfeld, Wechmar, Saalfeld und Apfelstädt (in Thüringen) et cetera omnia zu freiem Erbbesitz zurück. Erst 903, bei der Verurteilung seiner babenbergischen Neffen Heinrich und Adalhard, an deren Kämpfen Poppo II. offensichtlich nicht beteiligt war, finden wir seinen Nachfolger Burchard, einen Sohn oder Neffen jenes Grafen Burchard, der schon Poppo I. auf Geheiß Ludwigs des Deutschen abgelöst hatte, als marchio Thuringorum, später als dux. Poppo II. hat um 900 noch zwei Schenkungen aus seinem reichen Allod um den Ansitz Langware (südlich Meiningen) vollzogen und wird danach nur mehr in zwei Urkunden Ludwigs des Kindes genannt, im Jahre 903 als Graf im bayerischen Nordgau (gemeinsam  mit Liutpold von Bayern), 906 als Graf im Volkfeld. Er hat also in beiden Gauen die Rechtsnachfolge seiner getöteten Neffen angetreten, während seine eigenen Söhne, Adalbert und Poppo III., schon seit 887/89 (- 945) im Grabfeld und Tullifeld amtieren.
 
 

 

Stand: 14. März 2007